Stellungnahme JagdSchweiz zur Teilrevision Jagdgesetz
Der Bundesrat hat am 24. August 2016 die Vernehmlassung zur Änderung des Jagdgesetzes eröffnet. Künftig sollen Bestände gewisser konfliktträchtiger geschützter Arten reguliert werden können, wenn trotz Präventionsmassnahmen grosse Schäden oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 30. November 2016.